GARTENPFLEGEHochreiter
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gartenpflege Hochreiter · Karl Johann Hochreiter · Moosham 15, 4800 Attnang-Puchheim

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Angebote im Bereich der Gartenpflege, Landschaftsgestaltung und damit verbundenen Arbeiten zwischen dem Dienstleister (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang und Witterung

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Da Gartenarbeiten stark witterungsabhängig sind, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vereinbarte Termine bei unpassenden Wetterverhältnissen (wie Starkregen, Frost, Hagel oder extremer Hitze) kurzfristig zu verschieben. Solche Verschiebungen begründen keinen Verzug und keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zum vereinbarten Ausführungstermin freien und ungehinderten Zugang zum Grundstück sowie zu den zu pflegenden Flächen zu gewähren. Falls für die Durchführung der Arbeiten Wasser oder Strom benötigt wird, stellt der Auftraggeber diese Anschlüsse in zumutbarem Umfang kostenlos zur Verfügung. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf verdeckte Leitungen (z. B. Stromkabel, Bewässerungsrohre, Gasleitungen) im Arbeitsbereich hinzuweisen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gelieferte Pflanzen, Materialien oder Einbauten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie anfallende Mahnspesen verrechnet.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden an nicht rechtzeitig angezeigten, verdeckten Kabeln und Leitungen. Mängel an der erbrachten Leistung oder Schäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung der jeweiligen Arbeiten, schriftlich zu rügen (Rügepflicht), andernfalls gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Für das Anwachsen von Pflanzen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, es wurde eine gesonderte Fertigstellungspflege vereinbart.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen

Sofern ein Pflegevertrag auf unbestimmte Zeit (Dauerauftrag) abgeschlossen wurde, kann dieser von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Einzeltermine, die vom Auftraggeber nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, können mit einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird, sofern kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand für Verbraucher vorliegt, das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart.